b.b.h. Lohnsteuerhilfe e.V.
- Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung
- Erstellen Ihres Antrages auf Lohnsteuerermäßigung
- Erstellen Ihres Antrages auf Nichtveranlagungsbescheinigung
- Erledigung des in vorstehendem Zusammenhang anfallenden Schriftwechsels
Der b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e.V.
ist im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes zur eingeschränkten Steuerberatung gegenüber seinen Mitgliedern befugt und kann deren steuerliche Interessen zu einem nach sozialen Gesichtspunkten und an der Höhe Ihres Einkommens orientierten Jahresbeitrag in erheblichem Umfang wahrnehmen und vertreten.
Als Beratungsstellenleiter stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

